Nokia 6800
Phones gilt für bestimmte Länder der Zonen Europa und
Afrika, sofern keine gesonderte Garantie vor Ort besteht.
Gemäß den nachfolgenden Vertragsbestimmungen
garantiert Nokia Corporation, Nokia Mobile Phones
(„Nokia”) in Bezug auf Material, Konstruktion und
Ausführung die Mängelfreiheit dieses NOKIA-Gerätes
(„Gerät”) zum Zeitpunkt des Erstkaufs:
Ansprüche des Kunden oder Ansprüche des Kunden
gegenüber dem Verkäufer/Händler des Gerätes werden
hierdurch weder ausgeschlossen noch beschränkt.
Erstkunden. Im Falle des Weiterverkaufs oder
anderweitigen Wechsels des Eigentümers/Verwenders
läuft die Garantie für die noch verbleibende Zeit der
Frist von zwölf Monaten weiter. Im Übrigen bleibt sie
unberührt. Diese beschränkte Herstellergarantie ist nur
gültig und durchsetzbar in den folgenden Ländern:
Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische
Republik, Estland, den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, Ungarn, Island, Israel, Lettland,
Litauen, Makedonien, Malta, Norwegen, Polen,
Rumänien, Slowakei, Slovenien, Schweiz und Türkei.
oder den autorisierten Kundendienst repariert bzw.
ersetzt. Der Kunde erhält von Nokia entweder das
reparierte Gerät oder ein funktionsfähiges Ersatzgerät
zurück. Ausgetauschte Teile oder Ausstattungsteile
gehen in das Eigentum von Nokia über.
Fällen, bei denen die SIM-Netzverriegelung zu öffnen
oder zu verschließen ist, wird Nokia den Kunden vor
Reparatur bzw. Ersatz des Gerätes zunächst bitten,
sich wegen des Öffnens bzw. Verschließens der SIM-
Netzverriegelung an den Netzbetreiber zu wenden.
beschränkte Garantie nicht zum Tragen, wenn
extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw.
kurzfristige Schwankungen entsprechender Einflüsse
oder auf Korrosion, Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw.
Anschlussversuche, unbefugtes Öffnen bzw.
Reparieren, Reparaturversuche mit nicht zugelassenen
Ersatzteilen, Fehlbedienung, unsachgemäße
Installation, Unfälle, Naturgewalten, Verschütten von
Nahrungsmitteln oder Getränken, chemische
Einwirkung oder andere äußere Einwirkungen, auf die
Nokia keinen Einfluß nehmen kann, zurückzuführen ist
(u.a. sind Mängel an Verbrauchsteilen wie z.B.
Batterien und Akkus, die zwangsläufig eine nur
begrenzte Lebensdauer haben, sowie Beschädigungen
beruht unmittelbar auf einem Material-,
Konstruktions- oder Fabrikationsfehler;
oder dem autorisierten Kundendienst geltend macht;
Nokia oder dem autorisierten Kundendienst eingereicht
wird;
durchgestrichen oder verändert wurde bzw. unleserlich
ist;
gelieferten Teil verwendet bzw. an ein solches Teil
angeschlossen oder anderweitig bestimmungswidrig
verwendet wurde;
Umhüllung zerbrochen oder manipuliert wurde, oder
dadurch, dass der Akku für ein nicht
bestimmungsgemäßes Gerät verwendet wurde; oder
wenn
Originalgarantiekarte vorzulegen, aus der Name und
Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs,
Produktbezeichnung und IMEI oder eine andere
Seriennummer deutlich hervorgehen, oder, bei Vorlage
beim Verkäufer/Händler, eine leserliche und
unabgeänderte Kaufquittung mit den entsprechenden
Daten.
Nokia sowie Nokias einzige und ausschließliche
Haftung gegenüber dem Kunden für Mängel bzw.
Funktionsstörungen des Gerätes dar. Diese
eingeschränkte Garantie ersetzt alle anderweitigen
Garantien und Haftungserklärungen, sollten diese in
mündlicher oder schriftlicher Form abgegeben worden
bzw. auf (nicht zwingend anwendbare) gesetzliche
Bestimmungen, vertragliche Bestimmungen oder
unerlaubte Handlung zurückzuführen sein. Nokia
haftet in keinem Fall für Neben-, Folge- oder
mittelbare Schäden, Kosten oder Aufwendungen. Ist
der Kunde eine juristische Person, so übernimmt Nokia
auch keinerlei Haftung für unmittelbare Schäden,
Kosten oder Aufwendungen.
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